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© Peter W. Brisi 2012
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Ein WSK-Nachweis für den Sicherheitsbereich ist nach 2-tägiger Ausbildung inklusiver Prüfung das Papier nicht wert, auf dem er ausgestellt wurde. Leider werden noch immer solche „Kurse“ übelster Qualität angeboten. Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe ist eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichtseinheiten) gesetzliche Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) zu vermitteln. (§7.5.1 WaffVwV vom 5. März 2012) Waffenträger im öffentlichen Raum stehen unter besonderer Aufmerksamkeit der Waffenbehörde und der Öffentlichkeit. Jeder kleine Fehler kann die einzelne Person oder Unternehmen in Sekunden ruinieren. Eine falsche Waffenanwendung oder Handhabung der Waffe gefährdet den Waffenträger selbst oder Dritte. Dieses Risiko dürfen wir nicht ignorieren und müssen ihm Rechnung tragen. Zur Sachkunde gehört deutlich mehr als nur ein paar Gesetzestexte büffeln. Dazu gehört neben einer theoretischen auch eine umfangreiche praktische Ausbildung, welche Sie bei mir erhalten.
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