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Staatlich anerkannter Lehrgangsträger zur Vermittlung der Sachkunde für Schießleiter im Bewachungsgewerbe

Schießleiter
Die Lehrgänge finden am Wochenende statt und schließen mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab. Die Prüfungen sowie die Schießleiterlizenzen sind durch meine staatl. Anerkennung uneingeschränkt und bundesweit gültig. Lehrgangsvoraussetzungen: Nachweis Waffensachkunde § 7 WaffG oder eigene WBK Vollendung des 18. Lebensjahres Zugehörigkeit zu einem Schießsport betreibenden Verein mit einer Vereinszugehörigkeit von mindestens 12 Monaten oder glaubhaft nachgewiesene Erfahrungen mit Schußwaffen im Bewachungsgewerbe Ausbildung in Erster Hilfe Schießleiter der Schießsportverbände haben keine nachgewiesene Qualifikation für den Bereich des Bewachungsgewerbes. Schießsportverbände hingegen sind im Rahmen der Vereinsfreiheit nicht verpflichtet, diesen staatl. anerkannten Lehrgang auch für das Sportschießen anzuerkennen.  
Verteidigung Schießleiter