Staatlich anerkannter Lehrgangsträger zur Vermittlung der Sachkunde für Schießleiter im Bewachungsgewerbe
Die Lehrgänge finden am Wochenende statt und schließen mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab.Die Prüfungen sowie die Schießleiterlizenzen sind durch meine staatl. Anerkennung uneingeschränkt und bundesweit gültig.Lehrgangsvoraussetzungen:Nachweis Waffensachkunde § 7 WaffG oder eigene WBKVollendung des 18. LebensjahresZugehörigkeit zu einem Schießsport betreibenden Verein mit einer Vereinszugehörigkeit von mindestens 12 Monatenoderglaubhaft nachgewiesene Erfahrungen mit Schußwaffen im BewachungsgewerbeAusbildung in Erster HilfeSchießleiter der Schießsportverbände haben keine nachgewiesene Qualifikation für den Bereich des Bewachungsgewerbes.Schießsportverbände hingegen sind im Rahmen der Vereinsfreiheit nicht verpflichtet, diesen staatl. anerkannten Lehrgangauch für das Sportschießen anzuerkennen.